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Dienstag, Oktober 05, 2010

Wasser-Abzocke -Zweckloser Versuch!

Wasser-Abzocke -Zweckloser Versuch! 10/2010

Schritt für Schritt

Es ändert sich nichts, wenn wir es nicht verändern

Auf dem Weg zu mehr Abgabengerechtigkeit ist ein weiterer großer Schritt getan!!
Am 14.9. verkündete das Oberverwaltungsgericht Greifswald seine Entscheidung, dass die Beitragssatzung des WAZV Parchim-Lübz in allen Teilen ungültig ist.
Ein großer Erfolg für alle Bürger, die sich gegen Altanschließerbeitrage beim Trinkwasser und gegen die Abwasserbeiträge gewehrt haben.
Noch ist die Begründung für das Urteil nicht veröffentlicht – aber schon während der Verhandlung hatten die Richter an zahlreichen Stellen festgestellt, dass die Satzung nicht mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt.
In der Folge muss allen Klägern und allen, die Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben jetzt vom WAZV recht gegeben werden und an die, die schon gezahlt haben, das Geld zurückgezahlt werden.
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Eine klare Sache!? Nicht beim WAZV.
Trotz Vorgabe durch das Gericht, sind die Widersprüche immer noch nicht beantwortet und auch die Rückzahlungen stehen noch offen.
Nach unserer Erfahrung wird der WAZV weiter versuchen, Zeit zu gewinnen, einen Teil der Rückforderungen mit Vergleichen abspeisen und versuchen, die bisherige ungerechte Satzung durch einige Korrekturen doch noch zu rette.
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Damit muss jetzt Schluss sein !!
Denn jetzt besteht die große Chance, eine völlig neue Satzung zu erstellen, die in den Abgaben nicht von der Größe der Grundstücke ausgeht, sondern von dem tatsächlichen Wasserverbrauch. Es ist doch für niemanden begreiflich, dass für ein großes Grundstück, auf dem vielleicht nur eine Person lebt, mehr gezahlt werden muss, als für einen ganzen Wohnblock auf einem kleinen Grundstück aber mit Dutzenden von Verbrauchern.
Diese Chance zu mehr Gerechtigkeit muss jetzt ergriffen werden.
Dazu reichem wir jedem die Hand und dazu kann jeder beitragen.
Reden Sie mir Ihren Vertretern und Bürgermeistern. Schließen Sie sich den Bürger-initiativen an.
Fordern Sie Ihre Gemeindevertreter auf, Beschlüsse zu fassen, durch die Ihre Bürgermeister daran gebunden werden, in der WAZV – Versammlung gegen Korrekturen und für die Erstellung einer neuen Gebühren- oder Entgelt-Satzung zu stimmen.
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Auch die, die im Vertrauen auf den WAZV schon ohne Widerspruch bezahlt hatten, können ihr Geld nur zurückbekommen, wenn es zu einer grundsätzlichen Satzungsänderung kommt. Auch die sollten unbedingt bei ihren Bürgermeistern für eine neue Satzung aktiv werden.
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Sobald die Urteilsbegründung bekannt wird, laden die Bürgerinitiativen im WasserNetz zu einer zentralen öffentlichen Informationsveranstaltung ein.
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WasserNetz
Bürgerinitiativen gegen Altanscnließerbeiträge
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Bürgerinitiativen u.a. in Plau, Karow, Goldberg, Neu-Poserin, Gallin-Kuppentin, Wendisch Waren, Wendisch-Priborn, Mestlin, Domsühl, Severin, Dütschow und Neu Herzfeld
Posted by Dr. Günter Hering at 11:04
Edited on: Dienstag, Oktober 05, 2010 11:27
Categories: Altanschliesserbeiträge

Freitag, Juni 11, 2010

Gegen Trinkwasser-Altanschliessergebühren!

Ein Flugblatt der WasserNetz - Bürgereinitiativen gegen Altanschließerbeiträge: 

Wasser-Abzocke -Zweckloser Versuch!

WAZV – Wortbruch und Alibiveranstaltung ?

Es ändert sich nichts, wenn wir es nicht verändern

Aufgrund des großen Widerstands in der Bevölkerung gegen die Altanschließerbeiträge beim Trinkwasser hatten sich 2009 an vielen Orten Bürgerinitiativen gebildet, um eine grundlegende Satzungsänderung des WAZV zu erreichen.

Der Druck reichte noch nicht, um ein neutrales Gutachten durchzusetzen. Er war aber groß genug, um einen Arbeitskreis zu bilden, aus dem der Verbandsversammlung Alternativen zum Beitragssatzungs-Modell vorgeschlagen werden sollten.

Mit geholfen hat dabei auch das Urteil des Oberverwaltungsgericht Greifswald, dass den Beitragssatz von 6.-€ pro m² schon wegen des falschen Mehrwertsteuersatzes für rechtswidrig erklärte.

Daraufhin hatte der WAZV gegenüber allen, die Widerspruch eingelegt hatten und die Aussetzung des Vollzugs beantragt hatten, auf eine Vollstreckung der Forderungen verzichtet.

Ein halbes Jahr Ruhe an der Trinkwasserfront ermuntert den WAZV jetzt anscheinend, wieder die Peitsche heraus zu holen.

Noch vor Ergebnissen aus der Arbeitsgruppe und kurz vor der Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald am 7.7. verschickt der WAZV Änderungsbescheide mit dem korrigierten Mehrwertsteuersatz und hebt den Vollstreckungsschutz auf.

Das ist schlechter politischer Stil und zeigt, dass die WAZV Führung den Bürgerwillen nicht ernst nimmt. Auch der Arbeitskreis soll dann vermutlich nur als Feigenblatt dienen.

Die Verbandsmitglieder müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass es den Bürgern nicht um kosmetische Korrekturen geht und auch nicht darum, ob der Beitragssatz irgendwann um 10 oder sogar 20 % gesenkt wird – wir wollen weg von der Belastung nach Grundstücksgröße und hin zu einem Modell, das nach tatsächlichem Wasser-Verbrauch abrechnet.

Was aber bis dahin, wenn jetzt wieder Bescheide einflattern mit kurzen Zahlungsfristen ?

Wer den Druck nicht aushält und zahlen will, sollte dies unbedingt nur unter Vorbehalt tun. Anderen bleibt die Möglichkeit des Antrags auf Stundung oder der Ratenzahlung.

Insgesamt werden wir aber nur zu gerechten und solidarischen Lösungen kommen, wenn wir den Druck auf die Entscheidungsträger wieder aufnehmen und verstärken.

Reden Sie mir Ihren Vertretern und Bürgermeistern. Schließen Sie sich den Bürgerinitiativen an.

Auch die, die im Vertrauen auf den WAZV schon ohne Widerspruch bezahlt haben, können ihr Geld nur zurückbekommen, wenn es zu einer grundsätzlichen Satzungsänderung kommt.

Auch die sollten unbedingt bei ihren Bürgermeistern für eine Satzungsänderung aktiv werden.

WasserNetz - Bürgerinitiativen gegen Altanscnließerbeiträge

Bürgerinitiativen u.a. in Plau, Karow, Goldberg, Neu-Poserin, Gallin-Kuppentin, Wendisch Waren, Wendisch-Priborn, Mestlin, Domsühl, Severin, Dütschow und Neu Herzfeld