« „Unsere Bahn soll weiterfahren!“ | Main | Verbesserte Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien »
Montag, August 13, 2012
Genehmigungsverfahren von Tiermastanlagen
Tiermastanlagen werden in Mecklenburg-Vorpommern sehr schnell und oft auch ohne Örfentlichkeitsbeteiligung genehmigt (siehe auch hier im Blog: Demokratie ist, wenn die Behörde im Alleingang entscheidet!?
Die gerichtliche Entscheidung in Bayern kann daher auch hier in M-V von Wert sein. Wir zitieren nachstehend aus dem europaticker.de:
"Hähnchenmast im Ampertal gestoppt - BUND gewinnt Klage vor Bayerischem VWG
Seit 19.06. ist es endgültig: Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (VG München) vom 27.03.2012 in der Klage des BN gegen den Freistaat Bayern wegen der Genehmigung eines Hähnchenmaststalles mit fast 40.000 Masthähnchen in Zolling, Lkr. Freising, ist rechtskräftig.
„Das Gericht ist ganz klar unserer Argumentation gefolgt, dass die Auswirkungen der Anlage auf das angrenzende FFH-Gebiet Ampertal nicht ausreichend bzw. falsch geprüft worden sind und der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes daher aufzuheben ist.“ freuen sich Manfred Drobny, Geschäftsführer des BN Freising, und Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin des BN für Südbayern. Sie hatten den BN zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Ulrich Werner in der Verhandlung vertreten.
„Das VG hat für künftige Verfahren unter Bezugnahme auf die Rechtssprechung des BVerwG klare Kriterien für die Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung formuliert.“ freut sich Rechtsanwalt Werner. Damit hat das Urteil auch grundsätzliche Bedeutung für sämtliche Genehmigungsverfahren von Mastanlagen in der Nähe von europaweit geschützten Gebieten (Natura 2000).
Der BN lehnt derartige Mastanlagen und Massentierhaltung generell ab. In der Klage hatte der BN vor allem Formfehler in der Planung, insbesondere das Fehlen einer Prüfung der Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet Ampertal mit seinen Auwäldern, Gewässern und Wiesen gerügt. Ebenso fehlte eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Über die Abluft und das Grundwasser können hier verbotene erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere durch zu hohe Stickstoffmengen erfolgen. Die Anlage liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet und konnte nur durch eine fragwürdige Privilegierung ausnahmsweise erlaubt werden.
Das Gericht hat sich im wesentlichen auf den weitreichendsten Punkt konzentriert und klargestellt, dass die vorgelegten Unterlagen den Anforderungen an eine korrekte FFH-Verträglichkeitsprüfung bei weitem nicht entsprechen. Zu den weiteren Kritikpunkten des BN an der fachlich fehlerhaften Einschätzung der Stickstoffempfindlichkeit von Lebensräumen, der Berechnungsmethode und dem Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung enthält das Urteil daher keine Aussagen.
Massentierhaltung ist in den meisten Fällen eine sehr umweltbelastende Form der Landwirtschaft, die den Kriterien einer nachhaltigen Produktion nur selten genügen. Fäkalien werden in großen Mengen auf die Felder gebracht, das Grundwasser damit belastet und die Abluft besteht aus aggressiven und stark düngenden Stickstoffverbindungen. Darüber hinaus ist der Tierschutz oft sehr bescheiden. Unser Bundesverband BUND deckte erst kürzlich die damit verbundenen Gefahren auf: Das Fleisch ist in hohem Maße mit Antibiotika belastet – eine Gefahr nicht nur für die Umwelt sondern auch für den Menschen, weil so resistente Keime gezüchtet werde."
erschienen am: 2012-06-27 im europaticker (http://www.umweltruf.de/news/111/news3.php3?nummer=3767)
Am Rande erscheint pikant, dass der Antragsteller für die 40.000er Anlage hauptberuflich bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) arbeitet. Er wollte den Hähnchenmast-Betrieb als Nebenerwerb führen.
Categories: Behördenwillkür, Kulturlandschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz