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Mittwoch, April 04, 2012
Anpassung derFördersätze für Solarstrom: Kürzungen um 20 bis 32 Prozent
Der Deutsche Bundestag hat am 29.03.2012 gegen die Stimmen der Opposition die stark umstrittene Anpassung der Vergütung für Solarstrom beschlossen. Bereits ab dem 1. April soll die Solarförderung je nach Größe der Anlage gesenkt werden. Weitere Einschnitte folgen.
Besonders umstritten bei den Solarkürzungen ist das Marktintegrationsmodell - künftig soll nur noch ein Teil des eingespeisten Stroms von der Einspeisevergütung profitieren.
Die Unterschriftenaktion von Campact hat nichts bewirkt (Solarenergie: Kahlschlag stoppen! ) - 144 212 Unterschriften wurden von den Abgeordneten der CDU, CSU und FDP schlicht ignoriert.
Wesentliche Neuregelungen laut Bundesumweltministerium (BMU):
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich
- für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
- für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und
- für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.
Damit werden die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vorgezogen und darüber hinaus soll die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich abgesenkt werden.
Laut BMU ist dies notwendig, um die bestehende Überförderung abzubauen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen.
Zugleich solle damit dem Vertrauensschutz umfassend Rechnung getragen werden:
- Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 er-folgt.
- Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
- Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.
Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche Verbesserung gegen-über dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März.
Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnierendem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht.
Ein neues Marktintegrationsmodell wird eingeführt:
Das EEG ist ein Markteinführungsinstrument und muss so gestaltet werden, dass die Technologien bei weiterer Kostensenkung aus der Förderung entlassen werden können. Bereits ab 2017 könnten erste Solaranlagen auch ohne Förderung auskommen. Dieser Übergang kann durch die Stärkung der Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber erleichtert und beschleunigt werden. Zu diesem Zweck wird en Marktintegrationsmodell eingeführt. Kleinen Dachanlagen erhalten nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90%. Die restlichen 20 bzw. 10% der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden.
Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein Eigenverbrauchsanteil von 20% realistisch und lohnt sich bereits jetzt. Der Anlagenbetreiber spart die Kosten für den Haushaltsstrompreis in Höhe von 23 ct/kWh, das ist attraktiver als die EEG-Vergütung in Höhe von 19,5 ct/kWh.
Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet. Das Marktintegrationsmodell wird damit auf Anlagen beschränkt, für ein Eigenverbrauch oder eine Direktvermarktung sinnvoll möglich sind.
Ziel laut BMU:
Mit den beschlossenen Maßnahmen soll die Kosteneffizienz des EEG gestärkt werden und ein ökologisch und ökonomisch vernünftiger Ausbaupfad bis 2020 in Höhe von 52 Gigawatt installierter PV-Leistung soll realistisch werden. Dies bedeute laut BMU für die Solarenergie im Jahre 2020 einen Anteil von rd. 8% am deutschen Strommix.
Quelle: Haustechnikdialog 2.4.2012
Das Ergebnis derKürzungen liest sich jetzt schon verheerend: Pleite gegangen sind bisher (auch wegen der Billigkonkurrenz aus Fernost) dieBranchenriesen
- Solarhybrid
- Solar Millenium
- Solon (anteilig vom indischen Microsol übernommen)
- Q-Cells (Insolvenzantrag gestellt)
Phönix Solar könnte der nächste sein, die Börsenkurse sind dramtatissch eingebrochen.
Die Branche, die einst die Solarwende einleitete, ist nur noch ein Schatten ihrer selbst (ND, 4.4.2012).
Angesichts des schneller als erwartet ablaufenden Klimawandels und der Verzögerungen bei den CO2-Minderungen in der Industrie und bei Kohlekraftwerken ist die Kürzung der Solarförderung und ein erwarteter Anteil von nur 8 % (2020) unverständlich.
Edited on: Mittwoch, April 04, 2012 17:40
Categories: 100-%-alternative-Energie, Fördermittel, Fotovoltaik