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Samstag, März 31, 2012
"Pressefreiheit" beim Umgang mit Informationen
Der "Verein zum Erhalt und zur Sanierung der Woseriner Pflasterstraße e.V." hat eine Presseerklärung (PM) erarbeitet und verschickt (Die Woseriner Pflasterstraße - kein (gutes) Ende? ). Anlaß für die PM war der Sachverhalt, dass der Planer für den Neubau der Woseriner Dorfstraße die Vereinsvorsitzende mündlich darüber informierte, dass die Straße breiter werde, weil sie zusätzlich einen 1,40 m breiten Schotterstreifen erhalte.
Die SVZ veröffentlichte zwar nicht die PM, wohl aber einen am vergangenen Wochenende einen Artikel unter der Überschrift "Planer widerspricht Kritik aus Woserin an Straßenbauplänen". Leider nicht online - so entzieht man sich leichter kritischen Leseranmerkungen. Wir machen deshalb hier an dieser Stelle einige Bemerkungen:
- Nicht Frau Otolski, sondern der "Verein zum Erhalt und zur Sanierung der Woseriner Pflasterstraße e.V." hat in seiner PM erklärt, dass die Bürgerinnen und Bürger auf der gemeindlichen Informationsveranstaltung am 27.2. offenbar falsch informiert wurden. Auf den Unterschied zwischen der Meinung einer natürlichen Person (hier: Frau Otolski) und einer juristischen Person (hier: der Verein) sollte man die SVZ eigentlich nicht hinweisen müssen.
- In der PM des Vereins ist nicht die Rede davon, dass befürchtet werde, private Grundstücke würden überbaut . Die Rede ist davon, dass der befahrbare Straßenkörper näher an die privaten Grundstücke heranrücke. Im jetzigen Zustand nimmt nämlich die Pflasterstraße nicht den gesamten öffentlichen Bereich ein. Wieso hilft die SVZ, etwas zu widerlegen, was gar nicht behauptet wurde? Warum hilft sie, einen Verein mit zutiefst redlichen Absichten durch diese unzutreffende Bereichterstattung als vermeintlichen Querulanten darzustellen?
- Die SVZ zitiert den Planer dahingehend, dass das Regelprofil der Straße 5 m breit sei, auf beiden Seiten von einer 50 cm breiten Banquette flankiert. Der Planer sagt nicht, dass diese Banquette aus Schotter bestehen soll - womit wir schon einmal eine Schotter-Gesamtbreite von 1,00 m hätten! Und die SVZ fragt natürlich auch nicht nach - sonst könnte sich ja ergeben, dass die "Querulanten" doch so unrecht nicht hätten!
- Warum nur sprach der Planer am 28.2. gegenüber Frau Otolski von einem 1,40 m breiten, straßenbegleitenden Schotterstreifen? Um eine Reaktion zu provozieren, die man dann widerlegen und damit den Verein vorführen kann? Oder vielleicht auch, weil er sich an seine eigenen Planungsunterlagen erinnerte? Dem Verein liegt eine Planung von Herrn Hilgenstock vor, die anders als in der SVZ zu lesen keine Regelbreite von 5 m zuzüglich beiderseits 0,5 m Banquette, also summa summarum 6,0 m ausweist, sondern mehr (www.warnow-bote.de/dokumente/woserin/110131-4-Schnitt_280105.pdf): Im Schnitt A-A eine Regelbreite von 7,5 m, davon 1,0 m Schotterstreifen, im Schnitt B-B eine Regelbreite von 6,7 m, davon 1,55 m Schotterstreifen!
- Nun könnte der Planer einwenden, dass es sich bei der hier zitierten Zeichnung um eine alte, nicht mehr gültige handele, schließlich stammt sie aus dem Jahr 2005. Wie wahr! Aber genau das ist die Kernaussage der PM des Woseriner Vereins: Er fordert die Kenntnis der aktuellen Planung! Und genau diese Kernaussage mogelt der Autor des SVZ-Artikels einfach weg!
- Es gibt ganz eindeutig neuere Planungsunterlagen, die von denjenigen abweichen, die dem Verein zur Verfügung gestellt wurden. Aktuelle Fotos vom Vorort-Termin des Petitionsausschusses des Landtages M-V am 27.3. belegen das (siehe Abbildung). Vor allem im Bereich der Kurve ist die Straße deutlich breiter als 5 Meter.
Zu diesen "Draufsichten" gibt es natürlich auch Querschnitte (im unteren Bild z.B. der Schnitt m-m), aber die wurden nicht ausgelegt. Weil sie die Besorgnis des Vereins bestätigen könnten?
Was nun, Herr Beitin von der SVZ? Neu und gründlicher recherchieren oder lieber weiterhin einseitig der Obrigkeit dienen?
Edited on: Samstag, März 31, 2012 17:37
Categories: Behördenwillkür, Pflasterstrassen, Regionalentwicklung